Liebe Besucher,
zu Zeiten der Corona-Pandemie sind wir bemüht, unsere Patientinnen und Patienten, aber auch unsere Mitarbeiterinnen vor Infektionen zu schützen.
Angehörige dürfen die Praxis daher nur in Ausnahmefällen betreten, beispielsweise zum Erstgespräch oder wenn der Zustand der Patientin oder des Patienten dies erfordert. Es gilt für Angehörige die „2G+“-Regel, d.h. ein Betreten der Praxis ist nur nach „Booster“-Impfung oder mit Vorlage eines aktuellen Coronatests (Antigen-Test max. 24 Stunden alt oder PCR-Test max. 72 Stunden alt) möglich.
Die Praxis darf nur mit medizinischem Mund-Nase-Schutz und nach ausreichender Händedesinfektion betreten werden.